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Der Praxisinhaber hat die Zulassung zur Erstellung von Verkehrsgutachten. Diese werden notwendig, wenn auf Anordnung der örtlichen Verkehrsbehörde die Fahrtauglichkeit von Verkehrsteilnehmern von einem ärztlichen Gutachter überprüft werden muss. Oft handelt es sich dabei um Verkehrsteilnehmer, die zu viel Alkohol getrunken oder Drogen wie THC konsumiert haben. Aber auch im Rahmen einer Psychose, aus Altersgründen oder einer chronischen, sich verschlechternden, Krankheit wird es manchmal notwendig, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Diese Art von Gutachten wird von keinem Kostenträger übernommen und muss deshalb vom Patienten komplett selbst bezahlt werden.

 

Es werden in der Praxis auch Betreuungs- und Sozialgerichtsgutachten angefertigt. Das sind Gutachten, welche eine Entscheidung darüber ermöglichen, ob ein Patient zum Beispiel eine Betreuung benötigt oder ob ein Rentenanspruch gerechtfertigt ist.

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