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Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen. Gleiches gilt für Patienten der Berufsgenossenschaften. Alle notwendigen medizinischen Leistungen werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.  Sogenannte IGEL-Leistungen werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dabei handelt es sich um Leistungen, welche medizinisch durchaus sinnvoll sind, aber zur Erhaltung der Gesundheit nicht zwingend durchgeführt werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder die Doppler- und Duplexsonographie der extra- und intrakraniellen Gefäße zum Zweck der Früherkennung eines drohenden Hirninfarkts ("Schlaganfall"). Die Krankenkassen zahlen natürlich diese Leistungen, wenn medizinisch ein Grund zur Durchführung der Leistungen vorliegt.

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